55 cm x 45 cm x 25 cm oder nur noch 55 cm x 35 cm x 20 cm? Zur Freude der Fluggäste hat der Weltluftfahrtverband IATA vergangene Woche seine Überlegungen, die Maximal-Maße für Handgepäck zu verringern, wieder auf Eis gelegt.
Da nun weithin Platz für Badehandtuch, extra Schuhe & Co. bleibt, gibt die ERV (Europäische Reiseversicherung) fünf praktische Tipps, was noch alles mit auf die Reise sollte.
 
1. Alles Wichtige am „Mann“
Wertgegenstände wie Mobiltelefon, Laptop, wichtige Medikamente, Geld, Schlüssel, Pass und natürlich das Ticket müssen immer ins Handgepäck. Denn sollte das Gepäck tatsächlich verspätet ankommen, bleibt beispielsweise die Haustür zu. Bei vielen Fluglinien ist es auch gestattet neben dem Handgepäck weitere persönliche Gegenstände, wie etwa eine Handtasche, mitzunehmen.
2. Fliegen in der Wohlfühlzone
Zwar gibt es meist Decken und kleine Kissen von der Fluggesellschaft, dennoch sollten eine (aufblasbare) Nackenrolle und Schal oder Halstuch in jedes Gepäck gehören. Altbewährt ist das Zwiebelprinzip für das passende „Outfit“, bei jeder Temperatur von arktisch-kalt bis stickig-warm. Wichtig: Bequeme Kleidung und Schuhe für einen entspannten Flug. Augentropfen, Halsspray, und Kopfschmerztabletten helfen bei der häufig trockenen Luft über den Wolken.
3. Immer schön frisch bleiben
Unterwegs sorgen bei längeren Flügen Feuchttücher, Deo-Roll-On, Zahnbürste, Zahnpasta & Co. für das nötige Frischegefühl. Am besten alles „Travel Sized“ einpacken – die Behältnisse dürfen 100 ml bzw. 100g nicht überschreiten. Vorteil: die kleinen Döschen und Tuben sparen Platz und passen auch in den verpflichtenden durchsichtigen Zip-Beutel. Vor allem bei einem Stop-over sind auch ein extra T-Shirt und Unterwäsche sehr praktisch, sollte beispielsweise der Anschlussflug Verspätung haben.
4. Sicherheit muss sein
Wenig Platz braucht – aber umso wichtiger ist – eine Reisekranken-Versicherung. Daher raten auch Verbraucherschützer dazu, vor jeder Reise eine zusätzliche Auslandsversicherung abzuschließen. Denn sollte unterwegs doch etwas passieren, kann das schnell teuer werden.
5. Dinge, die nicht ins Handgepäck gehören
Zu Hause bleiben sollten hingegen Benzinfeuerzeuge (Gasfeuerzeug oder Streichhölzer sind meist an Bord erlaubt), sämtliche Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, spitze oder scharfe Gegenstände (Messer) sowie explosive Stoffe und Behälter, die unter Druck stehen.
Weitere Informationen unter www.erv.de